Im Jahr 2024 fanden verschiedene Sitzungen statt, um die Struktur einer internationalen Steuerrechtskonvention sowie deren Eckpunkte festzulegen. Die Konvention soll einen übergeordneten rechtlichen Rahmen schaffen, während die dazugehörigen Protokolle spezifische Inhalte und Regelungen der zukünftigen globalen Steuerstandards beinhalten. Das erste Protokoll fokussiert auf die Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen in einer digitalisierten Weltwirtschaft. Das zweite Protokoll, das sich mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft, illegalen Finanztransaktionen, Streitbeilegungsmechanismen und der Besteuerung großer privater Vermögen befassen könnte, blieb hingegen weiterhin Gegenstand kontroverser Diskussionen.
Am 27. November 2024 wurden anlässlich der 79. Sitzung des Zweiten UN-Komitees die Eckpunkte der internationalen Steuerrechtskonvention mit erneut großer Mehrheit verabschiedet (Dokument A/C.2/79/L.8/Rev.1). Insgesamt stimmten 125 UN-Mitgliedstaaten für die Eckpunkte, 9 Staaten dagegen, während sich 46 Staaten enthielten. Besonders die Entwicklungsländer unterstützten die Initiative, während große Industrienationen weiterhin skeptisch oder ablehnend blieben. Keiner der G7-Staaten stimmte für die Eckpunkte: Die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Kanada und Japan lehnten sie direkt ab, während sich sämtliche EU- und EWR-Staaten einschließlich der Schweiz der Stimme enthielten.
