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Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz)

Das Fürstentum Liechtenstein hat per 1. Januar 2024 die globale Mindestbesteuerung des OECD/G20 Inclusive Framework (IF) on BEPS gemäss den GloBE-Mustervorschriften umgesetzt. Inländische Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe unterliegen für Steuerjahre ab 2024 der Mindestbesteuerung nach den GloBE-Mustervorschriften, sofern deren oberste Muttergesellschaft in ihrem Konzernabschluss in mindestens zwei der vier vorangehenden Geschäftsjahre einen konsolidierten Jahresumsatz von mindestens EUR 750 Mio. erreicht hat.

Die betroffenen Geschäftseinheiten haben die Regelungen des GloBE-Gesetzes zusätzlich zum Steuergesetz (SteG) anzuwenden.

Die Umsetzung sieht vor:

  • Die Einführung einer liechtensteinischen Ergänzungssteuer in Form einer «Qualified Domestic Minimum Top-up Tax» («QDMTT»).
  • Die Einführung einer IIR-Ergänzungssteuer («Income Inclusion Rule»).
  • Die Einführung einer UTPR-Ergänzungssteuer («Undertaxed Payments Rule»)

Mehr dazu: https://www.llv.li/de/landesverwaltung/steuerverwaltung/internationales-steuerrecht/mindestbesteuerung-globe-pillar2