Abänderung des Steuergesetzes
Am 23. Dezember 2024 wurde das Gesetz vom 08. November über die Abänderung des Steuergesetzes veröffentlicht. Folgende wesentliche Änderungen wurden verabschiedet:
Widmungssteuer
Die Bestimmung zur Widmungssteuer wird auf bestimmte Konstellationen beschränkt und fällt neu bei der Übertragung von Vermögen auf eine juristische Person bzw. Vermögensstruktur nicht mehr an, wenn diese Begünstigungen/Anteile wertmässig bestimmbar und Personen mit Wohnsitz im Ausland zuzuordnen sind.
Berücksichtigungen von Verrechnungspreiskorrekturen
Mit der Abänderung des Steuergesetztes besteht künftig die Möglichkeit, ausländische Verrechnungspreiskorrekturen auf Antrag in Liechtenstein geltend zu machen, selbst dann, wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Ausweitung des Begriffs der Betriebsstätte
Der Betriebsstättenbegriff wird neu um den Begriff der Vertreterbetriebsstätte erweitert, sodass auch dann eine Betriebsstätte begründet werden kann, wenn keine feste Geschäftseinrichtung besteht.
Mehr dazu: https://bua.regierung.li/BuA/default.aspx?nr=107&year=2024&erweitert=true
